15 Jahre Fernwärme für Sinsheim
Unsere Stadt. Unsere Wärme.
Nachhaltig. Zukunftssicher. Komfortabel.
Jetzt
Jubiläums-
angebot*
sichern.
Seit 15 Jahren sorgt die Sinsheimer Fernwärme für zuverlässige Wärme in vielen Häusern, Wohnungen und Betrieben unserer Stadt.
Was einmal mit dem Aufbau eines Netzes begann, ist heute ein wichtiger Teil der Sinsheimer Energieversorgung. Fernwärme bedeutet: Wärme kommt einfach an – sicher, komfortabel und ohne eigene Heizungsanlage im Keller.
Zum 15-jährigen Jubiläum sagen wir Danke für das Vertrauen und laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, die Fernwärme in Sinsheim kennenzulernen.
Wärme für heute. Verantwortung für morgen.
Die Fernwärmeversorgung in Sinsheim wird kontinuierlich weiterentwickelt, um eine zuverlässige Wärmeversorgung unserer Stadt langfristig zu sichern.
Jubiläumsangebote 2026
Zum Jubiläum bieten wir besondere Konditionen für neue Fernwärmeanschlüsse sowie persönliche Beratung für alle, die mehr über die Wärmeversorgung der Zukunft erfahren möchten.
Interesse an Fernwärme?
Finden Sie heraus, ob Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Jetzt unverbindlich informieren oder Beratungstermin vereinbaren.
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50 % Nachlass zum Jubiläum*
| ANSCHLUSSKOSTEN REGULÄR | |
|---|---|
| Hausanschluss 6.545 € |
Baukostenzuschuss 2.380 € |
| Leitungsverlegung Privatgrund 952 €/m | |
Ihr Jubiläumsvorteil | |
|---|---|
| Anschlusskosten | 8.925 € 4.463 € |
| Leitungsverlegung | 952 €/m 476 €/m |
Schlüssel zur Wärmewende
Ihre Vorteile, wenn Sie auf Fernwärme umsteigen
- VERSORGUNGSSICHER.
Zuverlässige Wärme – jederzeit verfügbar, auch in unsicheren Zeiten. - KOMFORTABEL.
Direkte Wärmelieferung ins Haus – ganz ohne eigenen Aufwand. - NACHHALTIG.
Durch regionale Biomasse, vorrangig aus Landschaftspflegematerial und einem zertifizierten CO2-Emissionsfaktor von 0 g CO2eq/kWh. (Zertifikat Fernwärme) - TRANSPARENT.
Verbrauch jederzeit im Blick – einfach online im Kundenportal. - PLATZSPAREND.
Keine Heizungsanlage, kein Tank – mehr Raum und weniger Kosten. - ZUKUNFTSSICHER.
Gemeinsam für eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern. - GESETZESKONFORM.
Erfüllt EWärmeG BW und GEG – automatisch und ohne Zusatzaufwand.
Fernwärme Beratungstermine 2026
Besuchen Sie uns in der Fernwärme-Sprechstunde im Rathaus in Sinsheim.
Mittwoch, 28. Oktober 2026
Mittwoch, 02. Dezember 2026
von 14:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus in Sinsheim, Wilhelmstraße 14-18, Zimmer 06
Informieren Sie sich direkt vor Ort über Anschlussmöglichkeiten, Kosten und Vorteile der Fernwärme.
Kostenfreie Beratung.
Nutzen Sie auch die Vorteile unseres Kundenportals (monatliche Übersicht der Verbrauchsanalyse).
Profitieren Sie von den staatlichen Fördermaßnahmen.
Wo ist Fernwärme verfügbar?
Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Fernwärme in Ihrer Straße – einfach den Straßennamen eingeben.
Jetzt noch bis zu 70% Förderung möglich!
Grundförderung:
30% für den Hausanschluss
Klimageschwindigkeitsbonus:
+20%, wenn Sie Ihre Ölheizung oder eine mind. 20 Jahre alte Gasheizung austauschen
Einkommensbonus:
+30%, wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 40.000€ liegt
Berechnungsbeispiel Hausanschlusskosten mit 50% Nachlass zum Jubiläum
-
Hausanschluss bei 3 m auf Kundengrund bis Absperrventil
Angaben ohne Gewähr, alle Preise inkl. der aktuellen MwSt.Hausanschlusskosten (öffentlicher Bereich pauschal): 6.545,00 €3.272,50 €Kosten auf Grundstück (Kundengrund) je Meter: 952,00 €476,00 €Beispiel bei 3 m: 2.856,00 €1.428,00 €Baukostenzuschuss (pauschal): 2.380,00 €1.190,00 €Einmalige Fixkosten: 11.781,00 €5.890,50 €Förderungen: Staatliche Förderung bis zu 70% (ohne den Baukostenzuschuss): - 6.580,70 €3.290,35 €Fixkosten abzgl. Förderungen 5.200.30 €1.410,15 €
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Eine erste Bewertung Ihres Gebäudes und Ihres Wärmebedarfs nehmen wir gerne gemeinsam mit Ihnen vor. Nach technischer und wirtschaftlicher Überprüfung ist ein Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz für Sie in kürzester Zeit realisierbar, alle Voraussetzungen dazu bestehen bereits.
Fernwärme im Vergleich
Die Fernwärmeversorgung in Sinsheim basiert überwiegend auf Wärme aus dem Biomasseheizkraftwerk. Durch die Nutzung von Holzhackschnitzeln und Holzpellets wird Wärme aus erneuerbaren Rohstoffen erzeugt. Wie hoch der Primärenergiebedarf und die Emissionen im Vergleich zu anderen Heizsystemen ausfallen, hängt unter anderem von der jeweiligen Vergleichstechnologie und den zugrunde gelegten Berechnungsmethoden ab.
AVR KlimaWärme aus dem Sinsheimer Biomasseheizkraftwerk
AVR KlimaWärme ist eine Fernwärme im Rhein-Neckar-Kreis, denn diese wird ausschließlich aus erneuerbaren Rohstoffen erzeugt. Der bei der Fernwärmeerzeugung vorrangig verwendete Brennstoff stammt von dem Grünschnitt. Somit ist man in Sinsheim bei der Fernwärmeerzeugung vergleichsweise unabhängig von Brennstoffen. Beispiele dafür sind nicht nur fossile Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas, sondern auch Biobrennstoffe wie Holz und Pellets.
FAQs
Häufige Fragen und Antworten
Eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten
Wird mein Haus garantiert an das Wärmenetz angeschlossen?
- Ihr Gebäude kann nur dann an das Fernwärmenetz AVRKlimaWärme angeschlossen werden, wenn die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind.
Wie funktioniert die Wärmeerzeugung und -übertragung?
- Die Erzeugung der Wärme erfolgt durch das auf dem Gelände der Deponie Sinsheim erbaute Biomasseheizkraftwerk. Dort wird Heizwasser auf ca. 90 Grad Celsius erhitzt.
- Von hier aus erfolgt die Einspeisung in das Fernwärmenetz. Das ca. 90 Grad heiße Heizwasser wird über die Fernwärmeleitung zum Wärmeabnehmer geleitet. Über den Hausanschluss erfolgt die Wärmeübergabe an den Wärmetauscher. Darin gibt das heiße Wasser seine Wärme an das Wasser des Hausheizungsnetzes ab und erwärmt den Warmwasserkreislauf im Gebäude. Das durch die Wärmeentnahme „abgekühlte“ Wasser wird zurück zum Kraftwerk geführt und dort wieder erhitzt. Der Kreislauf beginnt von neuem.
Was geschieht mit meinem alten Kessel, wenn ich mich an das Wärmenetz anschließe?
- Der alte Kessel wird bei Umstellung auf die Fernwärmeversorgung nicht mehr benötigt. Er kann durch einen örtlichen Installateur entnommen werden. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer.
Kann man den Wärmeanschluss auch mit einer Solaranlage koppeln?
- Die Verbindung von Fernwärmebezug und einer Solaranlage ist technisch möglich. Klären Sie dies bitte mit dem Kundenberater während der Beratung.
Kann ich den Wärmeanschluss mit meiner bestehenden Kesselanlage koppeln, so dass ich optional Wärme aus dem Wärmenetz oder meinem Kessel beziehen kann?
- Die Belieferung mit AVR KlimaWärme setzt voraus, dass dies das einzige Medium zur Wärmeerzeugung ist. Kombinationsanlagen sind nicht möglich. Eine Ausnahme bildet der gleichzeitige Einsatz von anderen erneuerbaren Energien.
Wie wird die gelieferte Wärmemenge gemessen?
- Die Ermittlung der gelieferten Wärmemenge erfolgt über einen Wärmemengenzähler. Hierbei wird der physikalische Durchfluss gemessen. Die Wärmemenge, die einem Verbraucher – Heizung oder Warmwasserbereitung – über den Heizkreislauf zugeführt wird, errechnet sich über eine physikalische Formel die gerne bei uns erfragt werden kann.
Wird der Wärmemengenzähler ausgetauscht?
- Die Wärmemengenzähler unterliegen den Regelungen des Eichgesetzes und sind alle 6 Jahre neu zu eichen bzw. auszutauschen.
Welche Brennstoffe werden im Biomasseheizkraftwerk eingesetzt?
- Vorrangig Holzhackschnitzel von den Grünschnittsammelplätzen des Rhein-Neckar-Kreises sowie Holzpellets. Als Redundanz kann im Notfall auch Heizöl eingesetzt werden.
Primärenergiefaktor – was ist das eigentlich?
- Der Primärenergiefaktor berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Er beschreibt das Verhältnis zwischen eingesetzter Primärenergie und bereitgestellter Endenergie. Je niedriger der Primärenergiefaktor, desto geringer ist der rechnerisch berücksichtigte Primärenergieaufwand.
Warum ist der Primärenergiefakor so wichtig?
- Der Primärenergiefaktor ist eine zentrale Rechengröße bei der Ermittlung des Energiebedarfs und der darauf basierenden Bescheinigungen, die von dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – was ist das eigentlich?
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Teil des deutschen Baurechts, in dem bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch von Gebäuden und Neubauten vorgeschrieben sind.
Warum kann AVR KlimaWärme die Erfüllung der Anforderungen des GEG erleichtern?
- Dank der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Fernwärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) aus naturbelassenem Holz weist die Fernwärme einen niedrigen Primärenergiefaktor auf. Der Primärenergiefaktor ist ein maßgeblicher Faktor bei der Berechnung der energetischen Anforderungen an Gebäude. Daraus können sich Vorteile für Gebäudeeigentümer ergeben, insbesondere bei Neubauten oder Sanierungen. Dies bedeutet nicht, dass Sie auf eine ausreichende Dämmung Ihres Gebäudes verzichten sollen. Welche Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Ihr Gebäude gelten, hängt unter anderem von den Gebäudeeigenschaften und der Wärmeerzeugung ab. Der Anschluss an das Fernwärmenetz kann dazu beitragen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir beraten Sie gerne näher.
Was ist ein Energieausweis?
- Für Neubauten gilt, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung dem Eigentümer zu übergeben ist. Bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen muss ein Energieausweis bei der ersten Besichtigung dem Interessent vorgelegt werden. Dies gilt auch für wesentliche Veränderungen an einem Gebäude beispielsweise bei der Sanierung.
EWärmeG – was ist das?
- Das sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg für Bestandsgebäude. Dieses fordert u. a. einen großen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dies gilt ebenso für die kommenden und neuen Anforderungen, denn mit der Novellierung vom 1. Juli 2015 wurden diese Anforderungen weiterhin verschärft. Mit Wirkung vom 1. Juli 2015 stieg der Pflichtanteil an erneuerbarer Energie zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden von 10 % auf 15 % und gilt auch für Nichtwohngebäude. Mit dem Bezug von Fernwärme von der AVR Energie GmbH kann der geforderte Anteil erneuerbarer Energie gemäß EWärmeG erfüllt werden.